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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Campingplatz „Camping Pirna“

gültig ab 15.11.2023

 

1. Gültigkeit

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Buchungen und Verträge zu Stellplätzen und Unterkünften auf dem „Camping Pirna“ (nachfolgend „Campingplatz“ genannt).

1.2. Händlern und Personen, welche auf dem Campingplatz ein Gewerbe ausüben wollen, ist dieses nur durch ausdrückliche Zustimmung durch die Stadtwerke Pirna GmbH (SWP) gestattet.

2. Anmeldung, Buchung

2.1. Buchungsanfragen können schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder online auf der Webseite des Campingplatzes ausschließlich in deutscher und englischer Sprache gestellt werden. Der Gast gibt – mit Ausnahme der online-Buchung – mit seiner Buchungsanfrage ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Nutzung eines Stellplatzes/einer Unterkunft auf dem Campingplatz ab, an das er 14 Tage gebunden ist.

2.2. Bei der Online-Buchung schließt der Gast direkt einen Vertrag über die Nutzung eines Stellplatzes/einer Unterkunft ab, wenn er seine Daten eingibt und den Button „verbindlich buchen“ anklickt. Dem Gast wird eine erfolgreiche Buchung per Anzeige im Buchungsportal und E-Mail bestätigt. Die vom Gast angegebenen Daten werden bei der SWP gespeichert.

2.3. Die versandte E-Mail stellt eine Buchungsbestätigung dar und enthält Informationen zu dem/der für den Gast reservierten Stellplatz/Unterkunft und dem Nutzungszeitraum.

2.4. Dauercampern wird durch die SWP jeweils jährlich auf Anfrage ein Nutzungsvertrag angeboten. Die SWP ist zum Angebot nicht verpflichtet.

2.5. Der Gast hat kein exklusives Recht auf die Überlassung des/der im Vertrag genannten Stellplatzes/Unterkunft für die nachfolgenden Saisons.

3. Preise, Anzahlung, Bezahlung, Sicherheitsleistungen

3.1. Das vom Gast zu zahlende Nutzungsentgelt (nachfolgend „Entgelt“) ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Campingplatzes. Eine aktuelle Preisliste über alle Angebote (Stellplätze, Unterkünfte, Verbrauchskosten, etc.) wird durch SWP im Internet veröffentlicht und an der Rezeption ausgelegt.

3.2. Das Entgelt ist bei Abreise direkt an der Rezeption des Campingplatzes zu entrichten (Barzahlung, VISA, MasterCard, EC- und Maestro Card). Die Anzahlung wird hierbei verrechnet.

3.3. Bei Belegung einer Unterkunft ist bei Anreise auf dem Campingplatz eine Sicherheitsleistung i. H. des in der jeweils gültigen Preisliste veröffentlichten Betrages in bar an der Rezeption zu hinterlegen.

3.4. Geleistete Sicherheitsleistungen werden dem Gast bei Abreise zurück gewährt oder verrechnet, wenn dem keine vertraglichen oder schadensregulierenden Einwände entgegenstehen.

3.5. Erhobene Sicherheitsleistungen werden nicht verzinst.

4. Rücktritt / Entschädigung

4.1. Der Gast kann vor Antritt des vertraglichen Nutzungszeitraumes vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung des Rücktritts muss in Textform (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der SWP.

4.2. Tritt der Gast später als 4 Wochen vor Anreise vom Vertrag zurück, wird die SWP die Anzahlung einbehalten. Eine Rückerstattung des Einbehalts bei Nichtanreise erfolgt nur im Falle einer rechtskräftigen Bescheinigung. Ausgenommen von der Anzahlung sind Zeltplatzmietung und Kurzzeitaufenthalte bis max. 2 Nächte.

4.3. Bei Nichtbelegung der vereinbarten Leistungen am Tag des Beginns des vertraglichen Nutzungszeitraumes ohne vorherig angezeigten Rücktritt vom Vertrag, verfällt der Anspruch des Gastes auf diese Leistung. Die Anzahlung wird hierbei einbehalten.

4.4. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass der SWP im konkreten Fall kein Schaden bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist, als in den Stornierungssätzen geregelt ist.

4.5. Sollten Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Sanitär- und/oder Wirtschaftsräume) ggf. nicht geöffnet sein und damit nicht genutzt werden können, können hieraus keine Minderungs- oder Rücktrittsansprüche geltend gemacht werden. Bei Rücktritt und Nichtanreise gelten unsere Stornierungsbedingungen nach Ziff. 4.1. bis 4.4.

4.6. Auch verfrühte Abreisen – gleich aus welchen Gründen – führen nicht zu Rückerstattungsansprüchen.

5. Umbuchung

5.1. Umbuchungen können, soweit organisatorisch durchführbar, auf Anfrage vorgenommen werden. Die SWP wird dem Gast die Umbuchung mindestens in Textform bestätigen.

5.2. Jede angemeldete Person kann sich bis zum ersten Tag des vertraglichen Nutzungszeitraums durch eine andere Person ersetzen lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies gegenüber der SWP von der zunächst angemeldeten Person und der anderen Person mindestens in Textform angezeigt wird und die SWP der Ersetzung nicht unverzüglich widerspricht. Die SWP kann die Zustimmung zur Ersetzung durch andere Personen nur bei Vorliegen sachlicher Gründe verweigern. Der Gast und die ersetzende Person haften der SWP als Gesamtschuldner für das vertragliche Entgelt und durch die Ersetzung erforderliche Mehrkosten.

5.3. Sollten Umstände vorliegen, die eine Neuzuweisung einer Unterkunft während des Nutzungszeitraumes des Gastes notwendig und unumgänglich werden lassen, so ist die SWP berechtigt, dem Gast eine andere, möglichst gleichwertige, Unterkunft zuzuweisen.

6. An- und Abreise, Belegung, Haustiere

6.1. Fahrzeugen ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung sind die Zufahrt und der Aufenthalt auf dem Campingplatzgelände nicht gestattet.

6.2. Der Gast hat, sofern sein Wohnmobil/Wohnwagen mit einer Gasanlage ausgestattet ist, den Nachweis der Gasprüfung mitzuführen, sofern diese nicht Bestandteil der Hauptuntersuchung war. SWP behält sich vor, den Nachweis einer Gasprüfung zu kontrol-lieren. Der Aufenthalt von Wohnmobilen/Wohnwagen ohne Gas-prüfung auf dem Campingplatz ist nicht gestattet.

6.3. Der Bezug der Stellplätze/Unterkünfte ist frühestens ab 14.00 Uhr des ersten Tages des vertraglichen Nutzungszeitraumes möglich.

6.4. Bei Anreise auf dem Campingplatz wird dem Gast ein Schlüssel für die Tor- und Sanitärgebäudenutzung und ggf. Unterkunft ausgegeben.

6.5. Die SWP macht bei Verlust eines Schlüssels einen Schadenersatz i. H. v. 80,00 € je ausgegebenen Schlüssel gegenüber dem Gast geltend.

6.6. Die ausgehändigten Schlüssel sind vom Gast ordnungsgemäß aufzubewahren. Sie dürfen nicht weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

6.7. Die Stellplätze/Unterkünfte dürfen nur mit der in der Buchungsbestätigung genannten und bei Anreise angemeldeten Personen-zahl belegt werden. Bei Überschreitung der angemeldeten Personenzahl ist die SWP berechtigt, nicht angemeldete Personen, die sich zum Zwecke der Übernachtung oder dauernden Verbleibs aufhalten, des Platzes zu verweisen. Im Ausnahmefall kann die SWP die nachträgliche Anmeldung solcher Personen gegen die Erstattung der Kosten gemäß der jeweils gültigen Preisliste akzeptieren. Die Mehrkosten sind sofort und in voller Höhe in der Rezeption zu bezahlen.

6.8. Das Beherbergen von Haustieren in den von SWP zur Nutzung überlassenen Unterkünften ist nicht gestattet.

6.9. Die Unterkünfte müssen am letzten Tag des vertraglichen Nutzungszeitraumes bis 10.00 Uhr geräumt sein.

6.10. Die Stellplätze müssen am letzten Tag des vertraglichen Nutzungszeitraumes bis 11.00 Uhr geräumt sein.

6.11. Eine Verlängerung des Nutzungszeitraumes ist bei der SWP mindestens 24 Stunden vor ursprünglichem Nutzungsende bei den Mitarbeitern der Rezeption des Campingplatzes zu beantragen. Die SWP wird die Möglichkeit der Verlängerung prüfen. Bei einer Verlängerung des Nutzungszeitraumes ist die SWP berechtigt, dem Gast eine/n andere/n Stellplatz/Unterkunft zuzuweisen. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung seines Nutzungszeitraumes.

6.12. Werden die Abreisezeiten nach Ziff. 6.8. und 6.9. vom Gast nicht eingehalten, behält sich die SWP das Recht vor, dem Gast sowie den vom Gast mit angemeldeten Personen für die Überziehung die Tagespauschale nach der jeweils gültigen Preisliste zu berechnen.

6.13. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine anteilige Rückerstattung des für den reservierten Nutzungszeitraum zu entrichtenden Entgelts.

6.14. Die Unterkünfte werden dem Gast mängelfrei und mit Inventar laut Inventarliste, die in der jeweiligen Unterkunft ausliegt, übergeben. Stellt der Gast Mängel oder fehlendes Inventar fest, hat er diese/s unverzüglich an der Rezeption des Campingplatzes anzuzeigen.

6.15. Für die während des Nutzungszeitraumes durch den Gast an der Unterkunft und deren Ausstattung verschuldeten neu entstandenen Schäden haftet der Gast. Für die Beseitigung der Schäden behält sich die SWP das Recht vor, die entrichtete Sicherheitsleistung aufzurechnen bzw. einzubehalten. Deckt die Sicherheitsleistung den Gesamtschaden nicht ab, kann die SWP dem Gast die Differenz in Rechnung stellen.

6.16. Mit einer Rückzahlung der Sicherheitsleistung nach Ziff. 3.5. erklärt die SWP weder ausdrücklich noch konkludent einen Verzicht auf eventuelle Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche gemäß Ziff. 12.

7. Nutzungsbedingungen

7.1. Den Anweisungen der SWP (insbesondere den Hygieneregeln) ist Folge zu leisten.

7.2. Der Gast ist verpflichtet, den Stellplatz/die Unterkunft sowie die dazugehörige Freifläche ordentlich und sauber zu halten.

7.3. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft bei Abreise besenrein zu übergeben.

7.4. Dem Gast ist es nicht gestattet, ohne Genehmigung der SWP Bepflanzungen vorzunehmen, Gräben zu ziehen oder den Stellplatz einzufrieden.

7.5. Das Rauchen in der Unterkunft sowie ggf. im Vorzelt sowie in den Sanitäranlagen ist nicht gestattet.

7.6. Ein PKW ist im Entgelt für den Stellplatz/die Unterkunft inkludiert und kann während des Nutzungszeitraumes auf dem Stellplatz bzw. der zur Unterkunft gehörenden Stellfläche abgestellt werden. Das Parken außerhalb dieser Stellflächen ist ausschließlich auf dem Parkplatz neben der Campingplatzzufahrt gestattet.

7.7. Das Laden von Elektromobilen auf dem Stellplatz ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind E-Bikes. Andere Fahrzeuge mit Elektro-/Hybridantrieb können an den Ladesäulen auf dem Parkplatz an der Campingplatzzufahrt geladen werden.

7.8. Lose Gegenstände auf dem Stellplatz/der Unterkunft sind vom Gast bei entsprechenden Witterungsverhältnissen (z. B. Sturm) so zu sichern, dass sie keine schädigende Gefahr darstellen können. Der Gast trägt bei Zuwiderhandlung die Haftung für hieraus entstehende Schäden.

7.9. Das Waschen der Wohnwagen, Wohnmobile und der Kfz. ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt.

7.10. Das Entleeren von Chemie-Toiletten ist ausschließlich in der dafür vorgesehenen Einrichtung hinter den Sanitätsgebäuden erlaubt.

7.11. Das Entleeren von Grauwasser ist ausschließlich in der dafür vorgesehenen Einrichtung hinter der Rezeption erlaubt. Die Benutzung der Straßeneinläufe ist ausdrücklich untersagt.

7.12. Der Müll muss getrennt in den jeweils dafür bereitgestellten Behältern entsorgt werden und darf nicht einfach daneben abgestellt werden.

7.13. Es ist nicht erlaubt, Abfälle – gleich welcher Art – von außerhalb des Campingplatzes mitzubringen und auf dem Campingplatz zu entsorgen.

7.14. Sondermüll (z. B. Farben, Batterien) und Sperrmüll (z. B. Mobiliar) darf nicht auf dem Campingplatz entsorgt werden.

7.15. Zuwiderhandlungen werden mit kostenpflichtiger Beräumung bzw. Entsorgung geahndet und dem Verursacher in Rechnung gestellt.

7.16. Fundsachen werden in der Rezeption längstens für 6 Monate aufbewahrt und danach verwertet bzw. entsorgt.

8. Kündigung

8.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich zu kündigen.

8.2. Die SWP kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen, insbesondere wenn der Gast oder die von ihm mit angemeldeten weiteren Personen ungeachtet einer Abmahnung sich nachhaltig vertragswidrig verhalten (insbesondere bei Verstoß gegen diese AGB, die Campingplatzordnung und/oder der Nichteinhaltung der Hygieneregeln), den Anweisungen des Campingplatzpersonals nicht Folge geleistet wird oder der SWP aus sonstigen Gründen ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann.

8.3. Die SWP wird dem Gast eine angemessene Frist zur vollständigen Räumung des Stellplatzes/der Unterkunft setzen.

8.4. Kündigt die SWP den Vertrag außerordentlich, behält die SWP den Anspruch auf das vertragliche Entgelt. Der Wert etwa ersparter Aufwendungen sowie etwaiger Vorteile, welche die SWP aus anderweitiger Verwendung der nicht mehr in Anspruch genommenen vertraglichen Leistungen erlangt, wird angerechnet.

9. HotSpot Nutzung

Die Bedingungen zur Nutzung des vom Campingplatz zur Verfügung gestellten WLAN-Zugangs richten sich nach den jeweils bei der Einwahl zu akzeptierenden Nutzungsbedingungen.

10. Film- und Fotoarbeiten

10.1. Das Überfliegen des Campingplatzes und Naturseeareals mit privaten oder gewerblichen Drohnen ist nur mit Zustimmung der SWP gestattet.

10.2. In regelmäßigen Abständen lässt die SWP Fotoarbeiten bzw. Bild- und Tonaufnahmen auf dem Campingplatz durchführen. Nähere Informationen zur Verwendung der Film- und Fotoaufnahmen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung S-07 Camping Pirna.

11. Leistungen und Leistungsänderungen

11.1. Die vertraglichen Leistungen und Preise (siehe auch Ziff. 3.1.) ergeben sich aus den von der SWP veröffentlichten Prospekten, Preislisten bzw. der Homepage der SWP, welche im unmittelbaren Verantwortungsbereich der SWP liegen.

11.2. Änderungen oder Abweichungen von dem Inhalt des geschlossenen Vertrages, die nach Vertragsschluss eintreten und die nicht von der SWP wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Vertrages nicht beeinträchtigen. Ausgenommen hiervon sind Leistungsänderungen, die nicht durch die SWP zu vertreten sind (z. B. behördliche Anordnungen, höhere Gewalt).

11.3. Die SWP wird den Gast unverzüglich über während seines Aufenthaltes eintretende wesentliche Leistungsänderungen informieren. Im Falle wesentlicher Leistungsänderungen hat der Gast das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Gast verpflichtet, seinen Rücktritt vom Vertrag unverzüglich gegenüber der SWP zu erklären. Bereits in Anspruch genommene Leistungen hat der Gast an die SWP zu bezahlen, nicht in Anspruch genommene Leistungen werden in diesem Fall nicht berechnet bzw. erstattet.

12. Haftung

12.1. Die SWP haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit ihrer Leistungsbeschreibung in Prospekten, Preislisten und auf der Homepage, welche im unmittelbaren Verantwortungsbereich der SWP liegen sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen.

12.2. Die SWP haftet nicht für offensichtliche Druckfehler in den Vertragsunterlagen, Prospekten, Ausdrucken der Homepage.

12.3. Erfolgt die Buchung aufgrund von Informationen aus Prospekten oder Internetpräsentationen Dritter (insbesondere Orts- oder Hotelprospekte o. ä.), haben diese Dritt-Informationen nur unverbindlichen Informationscharakter. Die SWP übernimmt für Angaben und Informationen in Prospekten oder Internetpräsentationen Dritter weder eine Gewähr, noch begründen diese Angaben und Informationen vertragliche Leistungsverpflichtungen der SWP gegenüber dem Gast oder Dritten.

12.4. Der Gast steht wegen von ihm, von ihm angemeldeten Personen oder für die von ihm nicht angemeldeten – aber von ihm beherbergten – Personen verursachten Schäden an der zur Nutzung überlassenen Unterkunft und an den Einrichtungen und Anlagen auf dem Campingplatz, die im Eigentum der SWP stehen, wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.

12.5. Ziff. 12.4. gilt entsprechend für solche Schäden und Aufwendungen, die durch unsachgemäße Nutzung, nicht ordnungsgemäße Räumung oder übermäßige Verschmutzung an der zur Nutzung überlassenen Unterkunft und an den Einrichtungen und Anlagen auf dem Campingplatz entstehen, die im Eigentum der SWP stehen.

13. Beschränkung der Haftung

13.1. Die vertragliche und deliktische Haftung der SWP ist für Schäden, die nicht Folge einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind und die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der SWP oder eines gesetzlichen Vertreters/Erfüllungsgehilfen der SWP beruhen, summenmäßig begrenzt auf die Ersatzleistung der Haftpflichtversicherung der SWP.

13.2. Die SWP haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit Badeunfällen, die im angrenzenden Badesee passieren. Das Baden erfolgt auf eigene Gefahr.

13.3. Die SWP haftet nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt, soweit diese nicht oder nicht vollständig von der Haftpflichtversicherung der SWP gedeckt werden.

13.4. Die SWP haftet nicht für Schäden nicht angemeldeter Dritter, die sich mit Zustimmung des Gasts oder angemeldeter Personen oder sonst unbefugt auf dem Campingplatz aufhalten. Der Gast stellt die SWP von der Haftung für Schäden frei, die – ohne ein Mitverschulden der SWP – durch ihn selbst, durch von ihm angemeldete Personen und durch nicht angemeldete Dritte schuldhaft verursacht werden, die sich mit Zustimmung des Anmelders oder angemeldeter Personen auf dem Campingplatz aufhalten.

13.5. Es unterliegt der Verantwortung und der Sorgfaltspflicht des Gasts, sein auf dem Campingplatz befindliches Eigentum vor Diebstahl und Sachbeschädigung durch Dritte zu schützen. Die SWP übernimmt keine Haftung für Diebstahl und Sachbeschädigungen.

14. Gewährleistung / Abhilfe / Mitwirkungspflichten

14.1. Wenn die SWP ihre vertraglichen Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt, kann der Gast Abhilfe verlangen. Das Abhilfeverlangen ist an die Rezeption zu richten.

14.2. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun oder zu unterlassen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehende Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

14.3. Die SWP ist berechtigt, auch in einer Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Die Abhilfe kann verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Gast kann die von der SWP angebotene Ersatzleistung ablehnen, wenn sie aus erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn durch die Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt des Vertrags erheblich beeinträchtigt würde.

14.4. Im Falle einer vom Gast zu Recht abgelehnten Ersatzleistung nach Ziff. 14.3. werden dem Gast nur jene Entgelte in Rechnung gestellt, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind. Gegenleistungen für bereits erbrachte und in Anspruch genommene Leistungen werden von der SWP nicht erstattet.

14.5. Werden trotz des Abhilfeverlangens des Gasts vertragliche Leis-tungen oder eine Ersatzleistung von der SWP nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Gast nach Beendigung des vertraglichen Nutzungszeitraumes eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Entgeltes verlangen. Der Anspruch ist unter Angabe von Gründen geltend zu machen. Die SWP behält sich vor, den Anspruch des Gastes auf Minderung des Entgeltes bis über dessen Abreise hinaus zu prüfen. Das vertragliche Entgelt ist dann, ggf. unter Vorbehalt, vollständig zu begleichen.

14.6. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leis-tungen aus diesem Vertrag müssen unverzüglich, spätestens bei der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Nutzungszeitraumes bei der Stadtwerke Pirna GmbH, Seminarstraße 18 b, 01796 Pirna, angemeldet werden. Die SWP empfiehlt zu Beweiszwecken die schriftliche Anmeldung.

14.7. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen aus diesem Vertrag verjähren nach zwei Jahren. Der Lauf der Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der vertragliche Nutzungszeitraum enden sollte.

15. Außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren

Ist der Gast Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, hat er zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen ihm und der Stadtwerke Pirna GmbH im Bereich des Campingplatzbetriebs die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes des Zentrums für Schlichtung e.V. zu beantragen. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes des Zentrums für Schlichtung e.V. ist im Internet unter www.verbraucher-schlichter.de oder unter der Adresse Universalschlichtungsstelle des Bundes des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8 in 77694 Kehl am Rhein, Tel: 07851 795 79 40, E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de erreichbar. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn der Gast den Kundenservice der Stadtwerke Pirna GmbH kontaktiert hat und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die Stadtwerke Pirna GmbH ist zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren der Universalschlichtungsstelle des Bundes des Zentrums für Schlichtung e.V. freiwillig bereit.

16. Datenspeicherung, Datenschutz

Personenbezogene Daten werden von der SWP nach Maßgabe der Datenschutzerklärung automatisiert gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls übermittelt. Die Datenschutz-erklärung wird jedem Gast bei Buchungsbestätigung ausgehändigt, auf der Internetseite des Campingplatzes veröffentlicht und liegt bei Anreise an der Rezeption aus.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Es gilt das deutsche Recht.

17.2. Ausschließlicher Gerichtsstand entsprechend § 29 Zivilprozessordnung ist Pirna. Die SWP behält sich daneben vor, auch am Wohnsitz des Gastes zu klagen.

17.3. Sollten einzelne Bestimmungen der nach diesen AGB geschlossenen Verträge unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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