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Campingplatzordnung

für den Campingplatz „Camping Pirna“

Lieber Gast,
wir begrüßen Sie herzlich auf unserem Campingplatz und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Wir sind bemüht, Ihnen die Zeit, die Sie auf unserem Campingplatz verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller Campinggäste bitten wir Sie, nachfolgende Regeln zu beachten:

1. Zweck des Campingplatzes

Der Campingplatz dient der Ruhe und Entspannung unserer Gäste. Wir bitten alle unsere Gäste um gegenseitige Rücksichtnahme während ihres Aufenthaltes. Dieser touristische Campingplatz ist keine Wohnanlage für mobile Personen und Gruppen, die das Campen offensichtlich nicht im herkömmlichen Sinne betreiben. Händler und Personen, die auf dem Campingplatz oder vom Platz aus ein Gewerbe ausüben oder bewerben wollen, erhalten keinen Zutritt. Ausnahmen von o. g. Bestimmungen gewährt nur der Betreiber.

2. Zutritt und Nutzungsentgelt

Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung und Vorlage eines gültigen Personaldokumentes gestattet. Bitte geben Sie an der Rezeption Bescheid, wenn Sie Besuch erwarten. Die Nutzungsentgelte des Camping Pirna entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt oder dem aktuellen Preisblatt an der Rezeption.

3. Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erhalten nur eine Campinggenehmigung, wenn Sie von Eltern, Lehrern, Erziehern oder Wanderleitern beaufsichtigt werden. Jugendliche bis Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen eine schriftliche Genehmigung des Erziehungsberechtigten unter Angabe der Kontaktdaten. Diese muss bei Anreise an der Rezeption vorgelegt werden.

4. Weisungsbefugnis und Hausrecht

In Gefahrensituationen sowie für das Aufstellen von Kraftfahrzeugen, Caravans und Zelten, folgen Sie bitte den Weisungen des Campingplatzpersonals. Der Betreiber ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d. h. er kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste erforderlich erscheint.

5. Nutzung des Stellplatzes

Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Stellplätze einzufrieden. Bitte achten Sie auch darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet wird. Das Abreißen/Schneiden von Ästen und Zweigen von Bäumen und Hecken ist verboten. Der PKW muss vollständig auf der angemieteten Parzelle abgestellt werden. Eine Ausnahme besteht für Zelter, die ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz vor dem Campingplatz abstellen müssen.

6. Wassernutzung

Wasser ist ein kostbares Gut. Bitte gehen Sie sparsam damit um und klären Sie auch Ihre Kinder diesbezüglich auf. Bei allen Wasserzapfstellen auf dem Campingplatz handelt es sich um kein Trinkwasser. Wir empfehlen Ihnen deshalb, das Wasser aus den Zapfstellen vorher abzukochen. Ausgewiesenes Trinkwasser steht ausschließlich an allen Wasserentnahmestellen in den Sanitärgebäuden zur Verfügung.

7. Ordnung und Sauberkeit

Sauberkeit ist uns wichtig. Deshalb bitten wir Sie, die Sanitäranlagen so zu verlassen, wie Sie sie vorgefunden haben. Bitte beachten Sie die Reinigungszeiten der Sanitärgebäude und nutzen Sie während der Schließzeit das jeweilige andere Gebäude. Kleinkinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen in die Sanitär- und Toilettenräume. Verlassen Sie die Spül- und Waschbecken bitte nach jeder Nutzung im gereinigten Zustand. Auch die Sanitärräume und Entsorgungsstellen im Außenbereich sind sauber zu halten (Reinigungsmittel sind vom Gast mitzubringen). Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.

8. Brandschutz

  • Beim Grillen am Standort des Caravans, Wohnmobils oder Zelts haben Sie für die entsprechende Brandsicherheit zu sorgen.
  • Offene Feuer wie Lagerfeuer u. a. sind nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch den Betreiber. Beim Umgang mit entsprechendem „Anzündmittel“ aber auch beim Rauchen ist größte Sorgsamkeit zu wahren.
  • Löschgeräte und Feuerlöscher sind nicht missbräuchlich zu nutzen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Ankunft über deren Standorte sowie übermögliche Fluchtwege (Flucht- und Rettungspläne sind an allen Gebäuden auf dem Campingplatz zu finden).
  • Bei Feuerausbruch ist sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 zu alarmieren und die Platzverwaltung zu verständigen. Die Telefonnummer der Platzverwaltung finden Sie auf den Flucht- und Rettungsplänen unter Havarie Dienst. Bitte begeben Sie sich umgehend auf direktem Weg zu den ausgewiesenen Sammelplätzen.
  • Die in den Caravans und Wohnmobilen benutzten Gaseinrichtungen sind nur mit gültiger Abnahme zu betreiben (Abnahmebeleg muss bei Aufforderung vorgelegt werden).

9. Hunde

Gäste mit Hunden sind auf unserem Campingplatz gern gesehen. Hunde sind auf dem Campinggelände stets an der Leine zu führen. In Sanitäranlagen ist der Zutritt für Hunde verboten. Der Hund darf auf der Parzelle nicht unbeaufsichtigt allein gelassen werden. Wir behalten uns vor, die Genehmigung jederzeit zu widerrufen, sofern z. B. Beschwerden anderer Gäste auftreten.

10. Platzruhe

Die Mittagsruhe ist täglich von 12:00 bis 14:00 Uhr, Nachtruhe täglich von 22:00 bis 8:00 Uhr. Die Schranke ist während der Ruhezeiten geschlossen. Bitte nehmen Sie in dieser Zeit Rücksicht auf die anderen Gäste und vermeiden Sie Lärm und laute Gespräche. Stellen Sie Radio, Fernsehgerät usw. immer so leise, dass Sie andere nicht stören. Bitte beachten Sie, dass während der Ruhezeiten keine Fahrzeuge auf dem Platz bewegt werden dürfen. Wer gegen diese Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen.
Ankommende Gäste haben innerhalb der Ruhezeiten die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf dem Check-In Streifen in der Zufahrt des Campingplatzes zu parken.

11. Straßenverkehrsordnung

Auf dem gesamten Campingplatzgelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und nur im Schritttempo fahren.

12. Freizeit

Für Ballspiele und sonstige sportliche Aktivitäten nutzen Sie bitte die ausgewiesenen Flächen.

13. Nutzung des Natursees

Gäste des Campingplatzes können den Natursee sowie den Strandbereich nutzen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Auf dem gesamten Naturseeareal besteht Leinenpflicht für Hunde. Das Baden von Haustieren jeglicher Art ist verboten.

14. Abreise

Melden Sie sich vor der Abreise bitte an der Rezeption ab. Die Abreise hat bis 11:00 Uhr, bei Mietobjekten bis 10:00 Uhr zu erfolgen. Bei einer Überschreitung der Abreisezeiten ist der Betreiber berechtigt, den Gästen für die Überziehung eine Tagespauschale nach den aktuell gültigen Preisen zu berechnen. Bitte hinterlassen Sie bei der Abreise einen sauberen Stellplatz.

15. Haftung

Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums unserer Gäste durch Dritte oder höhere Gewalt. Das Ausüben jeglicher Freizeitaktivitäten auf dem Platzgelände geschieht auf eigene Gefahr. Eltern obliegt die Aufsichtspflicht, sie haften für ihre Kinder. Die Benutzung der Spiel- und Sportstätten erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Nutzung des Campingplatzes ein­schließlich seiner Einrichtungen und Geräte (Sanitärgebäude, Spiel- und Sportstätte, Grillplatz, etc.) durch den Gast erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, den Campingplatz und seine Einrichtungen in einem verkehrssi­cheren Zustand zu erhalten. Den Anordnungen des Campingplatzpersonals ist unbedingt Folge zu leis­ten. Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass kein anderer Gast belästigt, gefähr­det oder geschädigt wird. Die Einrichtungen des Camping Pirna sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Nutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden. Schäden sind unverzüglich dem Campingplatzpersonal mitzuteilen. Der Betreiber haftet für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch sei­ner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögens­schäden haften der Betreiber und seine Er­füllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schä­den. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Gast vertrauen darf.

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt!

 

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